Abschluss einer Reiseversicherung

Lieber Gast – wir machen das für dich!

Alles ganz einfach – die Prämie für die Reiseversicherung wird mit der Anzahlung an uns überwiesen und wir schließen sie für euch ab, ihr bekommt von uns die Polizze als PDF Datei zugesandt, wir bieten von der das Produkt Hotelstorno Plus an. Die Kosten betragen ca. 5 Prozent vom Reisepreis, aber das bekommt ihr alles ganz genau von uns zugeschickt.

Welche Leistungen sind im Paket Hotelstorno Plus enthalten?

1. Reisestorno – Stornokosten bei Nichtantritt der Reise bis zum gewählten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)

2. Reiseabbruch – Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen bis zum gewählten Reisepreis

3. Verspätete Anreise – Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten während der Anreise bis € 400,-

4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung – Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten am Urlaubsort bis € 2.000,-

5. Suche und Bergung inkl. Hubschrauberbergung bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 7.500,-

24-Stunden-Notruf und Soforthilfe

 

Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch

Folgende Ereignisse sind versicherte Reisestorno- bzw. Reiseabbruchgründe, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können

oder abbrechen müssen:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
  • Lockerung von implantierten Gelenken;
  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn

dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;

  • Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der

35. Schwangerschaftswoche;

  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch

oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;

  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
  • Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen

Reise der Ehe-/Lebenspartner;

  • Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen

Reise der Lebensgefährten;

  • Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.

Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder

(Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person –

bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Hier die ausführliche Version. Europäische Reiseversicherung Hotelstorne Plus

Ähnliche Beiträge

Es wurden keine Ergebnisse gefunden, die deinen Suchkriterien entsprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.